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   BAG, 10.11.1993 - 7 ABR 68/92   

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https://dejure.org/1993,7246
BAG, 10.11.1993 - 7 ABR 68/92 (https://dejure.org/1993,7246)
BAG, Entscheidung vom 10.11.1993 - 7 ABR 68/92 (https://dejure.org/1993,7246)
BAG, Entscheidung vom 10. November 1993 - 7 ABR 68/92 (https://dejure.org/1993,7246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung - Auswirkungen eines Großrechnersystems auf das Arbeitssystem - Erforderlichkeit der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung - Erforderlichkeit der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37
    Betriebsrat: Schulung - neues Computersystem - Zeitpunkt der Erforderlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87

    Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist zu verneinen

    Auszug aus BAG, 10.11.1993 - 7 ABR 68/92
    Die Anwendung des Rechtsbegriffs durch das Beschwerdegericht ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nur darauf überprüfbar, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Abwägung der Umstände des Einzelfalles vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorgenommen worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972, zu II der Gründe, m.w.N.).

    Danach ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten nur dann für die Betriebsratsarbeit erforderlich, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betrieb und Betriebsrat benötigt werden, damit die Betriebsratsmitglieder ihre derzeitigen und demnächst anfallenden gesetzlichen Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können; Kenntnisse, die für die Betriebsratsarbeit nur verwertbar und nützlich sind, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl. insbesondere BAG Urteil vom 16. März 1988, a.a.O.).

    Die gerichtliche Kontrolle muß sich darauf beschränken, ob ein vernünftiger Dritter unter dem im Zeitpunkt der Beschlußfassung gegebenen Umständen ebenfalls eine derartige Entscheidung getroffen hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteil vom 16. März 1988, a.a.O.).

  • LAG Hamburg, 04.12.2012 - 4 TaBV 14/11

    Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs 6 BetrVG - Spezialschulung - Freistellung

    Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Beschlussfassung des Betriebsrates (BAG Beschluss vom 10. November 1993 - 7 ABR 68/92 - juris).
  • LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12

    Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung zu Verfahren der

    Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Beschlussfassung des Betriebsrates (BAG, Beschl. v. 10. November 1993, Az. 7 ABR 68/92, Juris).
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